Ausbildung im Schulschiffverein
Die Begriffe „Leichtmatrose“ und „Matrose“ verstehen sich an Bord der „Großherzogin Elisabeth“ ausschließlich als Qualifikationen des internen Ausbildungssystems und bezeichnen keineswegs Dienstgrade. Die Qualifikationen bauen aufeinander auf, wobei der Leichtmatrose die Grundlage bildet. Die Ausbildung wird an Bord während der Reisen, den Arbeitsdiensten (insbesondere Auf- und Abtakeln) und bei internen Schulungen erworben. Die Ausbildung erfolgt überwiegend in der Praxis nach dem Prinzip „Lernen durch Handeln“. Hierzu sind für Leichtmatrosen und Matrosen Aufgaben beschrieben, die wiederholt ausgeführt werden müssen. Anfangs mit Unterstützung erfahrener Crewmitglieder und später möglichst selbstständig aber unter Aufsicht. Durch Wiederholung der Aufgaben sollen die erlernten Fähigkeiten stets verbessert und gefestigt, sowie Erfahrungen gewonnen werden.
Jeder der an Bord kommt, wird bei uns ein Trainee. Das heißt man wird Teil der Crew und bekommt alles gezeigt. Vorkenntnisse sind nicht erforderlich, wir vermitteln alles während der Reise.
Wer über ausreichend Kenntnisse verfügt und Aufgaben selbstständig ausführen kann, der kann bei uns die Prüfung zum Leichtmatrosen ablegen.
Der Matrose beherrscht sicher das gesamte Spektrum des Leichtmatrosen wobei er über vertiefte Kenntnisse und Fähigkeiten verfügt sowie ein nautisches Basiswissen besitzt. Er kann alle Segelmanöver an Deck sicher und unter Verwendung der richtigen Kommandosprache anleiten. Sein handwerklich-seemännisches Können befähigt ihn Takel- und Taklungsarbeiten durchzuführen, sowie Segel an- und abzuschlagen als auch Notreparaturen an Segel und Rigg durchzuführen.
Die Ausbildung zum Steuermann auf Traditionsschiffen erfolgt nach den gesetzlichen Bestimmungen. Der Erwerb des Sportseeschifferscheins oder Sporthochseeschifferschein bildet hierfür die Grundlage, muss aber bei externen Anbietern erworben werden. An Bord der „Großherzogin Elisabeth“ besteht jedoch die Möglichkeit, die gesetzlich geforderten Erfahrungen zu sammeln und Aufgaben durchzuführen.
Die Ausbildung zum Maschinisten/in auf Traditionsschiffen erfolgt nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die hierzu erforderliche technische Grundlage muss aber bei externen Anbietern erworben werden. An Bord der „Großherzogin Elisabeth“ besteht jedoch die Möglichkeit, die gesetzlich geforderten Erfahrungen zu sammeln und Aufgaben durchzuführen.
Ausbildungsstandard
Die Ausbildung im Verein ist insbesondere für den Betrieb der “Großherzogin Elisabeth” konzipiert. Aber auch auf anderen Traditionsschiffen können die seemännischen Fertigkeiten eingesetzt werden. Die Ausbildungsinhalte entsprechen Teilweise den Inhalten der Internationalen Ausbildungsstandards der Berufsschiffahrt (STCW ’95), oder sind an diese angelehnt.
Ausbildungswochenenden
Im Winterhalbjahr organisiert der Schulschiffverein 2 oder mehr Ausbildungswochenenden. Hierbei werden anhand der bereits erworbenen Kenntnissen und Fähigkeiten für Vereinsmitglieder angepasste Kleingruppen organisiert, die sich verschiedenen Themengebieten des Ausbildungsprogrammes widmen.
Über den Verein werden auch Kurse in allgemeiner Erste Hilfe bei qualifizierten Ausbildern organisiert. Zudem erfolgt eine Einweisung in die medizinische Ausrüstung an Bord und die Abläufe bei medizinischen Notfällen geübt und trainiert.
Zur Schiffssicherheit gehören
- allgemeine Unterweisung zum Verhalten im Brandfall, Seenotfall, Person-über Bord
- Unterweisung an den Sicherheitseirichtungen an Bord
- Anlegen und Übungen mit dem Atemschutzgerät
- Inbetriebnahme der bordeigenen Feuerlöschpumpen und Brandbekämpfung
Regelmäßig werden die Inhalte des zertifizierten Betriebssicherheitssystems des Vereins vermittelt.
Die „Seemannschaft“ bezeichnet im allgemeinen die grundsätzlichen seemännischen Handarbeiten. Hierzu gehören Knoten, Spleißen, Takeln und Anschlags- und Riggarbeiten. Zudem werden die theoretischen Grundlagen der Abläufe von Segelmanövern vermittelt und eingehende Unterweisungen ins Rigg vorgenommen.
Es gibt auch weitere Ausbildungsangebote, die intern oder aber auch an externen Ausbildungsstätten geleistet werden können. Je nach Bedarf gibt es Kurse und Training zu
- Überleben auf See
- Übungen zur Brandbekämpfung
- Übungen im Schiffssimulator
- Radar / ARPA Ausbildung
- ECDIS Ausbildung (elektronische Seekarte)
- Meteorologie und Seewetter
- Grundlagen der Schiffsstabilität
- und vieles mehr…
Qualifikationsnachweise
Die Ausbildungen zum Leichtmatrosen und Matrosen schließen mit jeweils einer Prüfung ab. Diese kann auf Reisen durch den Kapitän oder während Lehrgängen von festgelegten Prüfern abgenommen werden.
Voraussetzung zur Teilnahme an einer Prüfung ist die vollständige Erfüllung der Aufgaben des jeweiligen Ausbildungsnachweises. Die Prüfung gliedert sich in einen mündlichen, schriftlichen und einen praktischen Teil.
Die Prüfung gilt als bestanden, wenn jeder Teil zu mindestens 70% richtig beantwortet wurde. Die Teile werden unabhängig voneinander geprüft und können auch wiederholt werden.