Die Stammcrew

Häufig gestellte Fragen rund ums aktive Mitsegeln

Hand gegen Koje

Als Stammcrew auf der Lissi

Wie werde ich Stammcrewmitglied auf der Lissi?

Voraussetzung ist eine Mitgliedschaft im Schulschiffverein Großherzogin Elisabeth e.V.. Die Mitgliedschaft kann hier online beantragt werden. Im Antrag bitte unbedingt angeben: „Ja, ich möchte Stammcrewmitglied werden“. Mit der Beitrittsbestätigung bitten wir ein Stammcrewdatenblatt auszufüllen. Wir verschicken dann Informationen zur Teilnahme an Fahrten und Arbeitsdiensten.

Welche Voraussetzungen muss ich als Stammcrewmitglied mitbringen?

Ein Stammcrewmitglied sollte vor allem großes Interesse an traditioneller Seefahrt und Seemannschaft haben und bereit sein, sich aktiv in der Crew einzubringen. Eine seemännische Ausbildung ist nicht erforderlich, aber die Bereitschaft sich auf der Lissi ausbilden zu lassen ist essentiell. Man sollte über eine normale körperliche und geistige Gesundheit verfügen und es ertragen können, auf See auch ein paar Tage ohne Smartphone zurechtzukommen.

Kann ich als Stammcrewmitglied eines anderen Schiffes auch mal auf der Lissi segeln?

Stammcrewmitglieder anderer Schiffe sind uns herzlich willkommen. Sie können im Rahmen der auf anderen Schiffen erworbenen Qualifikation auch auf der Lissi als Gastcrew eingesetzt werden. Eine Mitgliedschaft im Verein ist dann nicht zwingend, aber gern gesehen. Eine regelmäßige oder häufige Teilnahme als Gastcrew ist jedoch nicht möglich. Dafür kann man dann aber problemlos Stammcrewmitglied werden.

Wie viele Besatzungsmitglieder können mit?

In der Regel planen wir alle Fahrten mit einer Stammcrewbesetzung von 23 Personen, davon in der Regel 3 Nautiker, 2 Maschinisten, 1 Ausbilder, 2 Köche und 2–3 Backschafter. Je nach Fahrt kann diese Anzahl aber nach oben oder unten abweichen.

Bei Tagesreisen kommen wir meist mit weniger Crew aus. Freie, nicht an Trainees verkaufte Plätze können teils auch mit zusätzlicher Crew aufgefüllt werden.

Wer wird für eine Reise berücksichtigt?

Die Besetzung erfolgt nach zwei grundsätzlichen Kriterien.

  1. Das Schiff muss mit ausreichend qualifizierter Besatzung und Funktionsträgern (z.B. Kapitän, Maschinist, Koch) bemannt sein.
  2. Das eingebrachte Engagement (z.B. Arbeitsdienst, Messeservice im Hafen, Marketing für den Verein) wird entsprechend gewürdigt. Wer sich in höherem Maße eingesetzt hat, erhält bei der Vergabe im Zweifelsfall den Vorzug vor anderen, die sich weniger oder gar nicht eingebracht haben. Dennoch soll jeder zum Zuge kommen!

Warum stehe ich auf der Warteliste, obgleich noch freie Plätze vorhanden sind?

Wir müssen neben den Funktionsträgern (Kapitän, Steuerleute, Maschinisten und Köche) auch eine ausreichend qualifizierte Deckscrew haben. Wir wollen jede Reise mit mindestens 6 Leuten besetzen, die entweder als Leichtmatrose, Matrose oder Wachleiter qualifiziert und / oder auch riggtauglich sind. Wenn sich für eine Reise noch nicht genügend qualifizierte Personen gemeldet haben, halten wir die Stellen zunächst offen und versuchen, noch qualifizierte Crew für die Reise zu werben.

Daher kann es sein, dass Besatzungsmitglieder, die noch keine entsprechende Qualifikation haben, aktuell erstmal auf der Warteliste stehen. Ein Aufrücken in die Crewliste könnte ggf. kurzfristig erfolgen, wenn sich keine anderen finden lassen.

Kann ich auch als Stammcrew fahren, wenn ich keinen Arbeitsdienst oder anderweitiges Engagement geleistet habe?

Als Stammcrew bezeichnen wir alle Vereinsmitglieder, die wiederkehrend bei uns an Bord aktiv mitsegeln und vollumfänglich dem entsprechenden Dienst an Bord zur Verfügung stehen (Wache gehen, Backschaft, Wartungsarbeiten). Durch den Arbeitseinsatz „verdienen“ sie sich die Teilnahme an den Reisen und brauchen keinen Kostenbeitrag zu entrichten (Prinzip: Hand gegen Koje). Wer, aus welchen Gründen auch immer, sich in diesem Sinne die Teilnahme an einer Reise nicht „verdient“ hat (sprich keinen Arbeitsdienst geleistet oder anderweitiges Engagement gezeigt hat), ist deswegen nicht kategorisch von den Reisen ausgeschlossen, muss aber seinen Kostenbeitrag (1/3 des Reisepreises für Trainees) leisten.

Ausnahmen von dieser Regel machen wir ggf. für Funktionsträger, sofern deren Teilnahme für die sichere Besetzung des Schiffes erforderlich ist. Fehlt uns ein z.B. ein Steuermann, nehmen wir ggf. auch einen Patentinhaber, der sich bisher noch nicht engagiert hatte.

Kann ich mal meinen Freund / Freundin mitbringen und kann dieser als Stammcrew fahren?

Wir freuen uns über jedes neue engagierte Stammcrewmitglied. Die besten „Headhunter“ sind ja unsere Crewmitglieder! Daher bringt gerne interessierte Freunde oder Freundinnen mit. Für diese gelten natürlich auch die oben beschriebenen Grundsätze. Wenn der mitgebrachte Freund oder Freundin sich bisher noch nicht engagiert hat, wird ebenfalls der Kostenbeitrag (1/3 des Reisepreises für Trainees) fällig.

Ich bin Vereinsmitglied zähle mich aber eigentlich nicht zur Stammcrew. Darf ich trotzdem an Reisen teilnehmen?

Gerne sehen wir Vereinsmitglieder auf den Reisen an Bord. Wer sich allerdings nicht als Stammcrew engagiert, bucht sich für die Reise als regulärer Trainee über die Schulschiffverein Großherzogin Elisabeth Förder GmbH ein. Der reguläre Törnbeitrag für Trainees wird dann erhoben.

Wie kann ich meinen Ausbildungsstand ändern?

Ziel ist es, dass Stammcrewmitglieder unter der Anleitung erfahrener Stammcrewmitglieder im Lauf der Zeit durch Engagement und intensives Lernen Kenntnisse und Fähigkeiten erlangen, die zum Segeln auf der Lissi erforderlich sind. Somit ist jeder, der sich an Bord aus- und weiterbilden möchte, herzlich willkommen.

Der erste Schritt dazu ist die Einstufung in einen Ausbildungsstand. Interessierte Stammcrewmitglieder wenden sich zu Beginn einer Reise an die Wachleiter, Steuerleute oder den Kapitän. Wann immer während der Reise Zeit ist, findet Ausbildung statt. Darüber hinaus werden im Winterhalbjahr Ausbildungswochenenden zu bestimmten Themen angeboten. So kann zielgerichtet ausgebildet werden. Das nachweislich sichere Beherrschen der einzelnen Themen wird auf den Leichtmatrosen- bzw. Matrosen-Ausbildungsbogen vom Wachleiter und Steuermann abgezeichnet. Sobald der Bogen ausgefüllt ist, erfolgt die Prüfung.